Information zu Ihrer Jahresrechnung mit Strompreisbremse

Die angespannte Lage auf den Energiemärkten hat im Jahr 2022 zu extremen Preissteigerungen geführt. Um die Belastung der Haushalte und der Industrie zu dämpfen, hat die Bundesregierung Ende 2022 eine Strompreisbremse für das Jahr 2023 beschlossen. Die Entlastungen werden aus Mitteln des Bundes finanziert.


Wie funktioniert die Strompreisbremse?
Für 80 Prozent des persönlichen prognostizierten Jahresverbrauches (in der Regel beruhend auf den Daten zum Vorjahresverbrauch) wird der Strompreis auf 40 ct/kWh (brutto) begrenzt (Referenzpreis). Der Staat übernimmt die Differenz zum Preis des aktuellen Tarifs.


Im Beispiel:
Prognostizierter Jahresverbrauch (JV): 4.500 kWh
Entlastungskontingent (80% vom JV): 3.600 kWh
Arbeitspreis für 2023 (brutto)*: 55.9419 ct/kWh
Referenzpreis/Strompreisbremse (brutto)*: 40 ct/kWh
*inkl. Netzentgelte, Messstellenbetriebsentgelte und staatlich veranlasste Preisbestandteile, Umsatzsteuer


Der Entlastungsbetrag, den Sie aufgrund der Energiepreisbremse erhalten, errechnet sich wie folgt:


1. Zunächst wird der Differenzbetrag zwischen Ihrem individuellen, mit Ihrem Energieversorger vertraglich vereinbarten Preis und dem staatlichen Referenzpreis in Höhe von 40 Cent pro Kilowattstunde errechnet. Beispiel: Ihr vertraglich vereinbarter Preis beträgt 55,9419 Cent pro Kilowattstunde. Der staatliche Referenzpreis beträgt 40 Cent. Die Differenz – 55,9419 Cent minus 40 Cent – beträgt 15,9419 Cent.


2. Dieser Differenzbetrag wird dann multipliziert mit 80 Prozent der Jahresverbrauchsprognose. Angenommen, Ihr vom Versorger prognostizierter Jahresverbrauch beträgt 4.500 kWh. 80 Prozent von 4.500 Kilowattstunden sind 3.600 Kilowattstunden.


3. Auf dieser Basis wird Ihr persönlicher Entlastungsbeitrag berechnet: (55,9419 ct -40ct) x 3600 kWh = 573,91 €


Die Regelungen der Strompreisbremse gelten bis zum Ende des Jahres 2023.